Zusätzlich zur stolzen Summe von mehr als 20.000 € nebst rund 1200 Arbeitsstunden, die der TVH vor rund fünf Jahren in die Instandsetzung der ehemals maroden Räume gesteckt hat, möchte Frau Wolf nämlich noch mehr Geld sehen.
2550 € nebst Zinsen und Anwaltskosten für eine nochmalige Renovierung hat sie mit anwaltlichem Schreiben vom 25.1.2010 eingefordert und gleichzeitig eine Zahlungsfrist bis zum 25.1.2010(!!) gesetzt.
Man darf gespannt sein, wie Frau Wolf die neuerliche Klage begründen wird. Ein auf Betreiben der Vermieterin beauftragter Sachverständiger hat jedenfalls keine Verpflichtung des TVH gesehen und auch die Klage auf Herausgabe einer gebrauchten Trittleiter und eines gebrauchten Heizlüfters wurden bereits im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Hof als unbegründet abgewiesen.
Der TVH ist für die angekündigte Klage jedenfalls gerüstet.